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  Einführung in die Denkweisen

Memorandum vom 18. Oktober 2023

Bekanntlich gab es Erfindungen bereits tausende Jahre vor den Patentgesetzen. Deswegen können bzw. dürfen Erfindungen auch im vorpatentrechtlichen Sinne betrachtet und behandelt werden. Erfindungen sind selbständige und von den Patentgesetzen unabhängige Gebilde, die als Produkte des menschlichen Denkens wissenschaftlich untersucht werden können. Die Resultate solcher Forschungsarbeiten können der Allgemeinheit wesentliche Vorteile bringen. Die Patentgesetze werden als Werke zur Regelung des Schutzes der Erfindungen durch Patente betrachtet.

 

Erfindungen entstanden bisher ausschliesslich in intuitiver Weise. Intuition lässt sich nicht steuern. Um Erfindungen vermehrt entstehen lassen zu können, müsste man vor allem den schrittweisen Verlauf jener Denkprozesse verstehen, die Erfindungen liefern. Solche Erkenntnisse würden es ermöglichen, die Lösung einer Aufgabe unverzüglich nach der Entstehung der Aufgabe anzufangen.

 

Das Institut ist finanziell unabhängig und den wissenschaftlichen Methoden verpflichtet. Einer der Zwecke des Instituts ist, Prozesse und Gehirnstrukturen, die mit Erfindungen im Zusammenhang stehen, in wissenschaftlicher Weise zu untersuchen und die Resultate solcher Untersuchungen zu publizieren. Ein weiterer Zweck des Instituts ist, die gewonnenen Erkenntnisse über Erfindungen zu verbreiten, darunter auch durch Weiterbildung. Diese Tätigkeiten sollen sich nicht nur auf das Gebiet der Schweiz beschränken.

 

Selbstverständlich könnten Resultate, die während der wissenschaftlichen Behandlung von Erfindungen gewonnen wurden, in die patentrechtlichen Entscheide über Erfindungen einfliessen, wenn dies die zuständigen Stellen wünschen würden.

 

Die Grundlage der Tätigkeit des Instituts bilden die Resultate der lebenslangen Forschung von Herrn Kulhavy auf dem Gebiet des Begriffes Erfindung. Ein Teil dieser Resultate ist in seinen zahlreichen Publikationen bereits veröffentlicht worden. Der grössere Teil der Forschungsresultate wartet erst auf Veröffentlichung.

 

Abklärungen über Erfindungen können auch per Telefon und E-Mail durchgeführt werden. Gutachten über Erfindungen werden auf Wunsch erstellt. Aufträge zur Forschung auf dem Gebiet der Erfindungen werden gerne entgegengenommen.